Zuschüsse

Das Förderprogramm Energieeinsparung und Klimaschutz der Gemeinde Putzbrunn

Ziel dieses Energiesparförderprogrammes ist es, mit den jährlichen verfügbaren gemeindlichen Mitteln möglichst große Energieeinspareffekte, eine Abwendung von fossilen Energieträgern und damit einhergehend einen Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlage zu erreichen. Außerdem soll ein Anstoß für eigene Bemühungen der Bürger und Bürgerinnen in der Gemeinde zur Durchführung umweltschonender Maßnahmen über das gesetzliche Maß hinausgegeben werden.

Die Gemeinde Putzbrunn hat für das laufende Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € für das Förderprogramm bereitgestellt. Diese sind am 31.08.2023 vollständig ausgeschöpft worden. Neue Anträge können vorerst leider nicht mehr bewilligt werden. Änderungen können Sie unserer Startseite oder in diesem Beitrag entnehmen.

Ablauf

Wichtig: Starten Sie erst nach Bewilligung mit der Durchführung der Maßnahmen. (ausgenommen Beratungsmaßnahmen)


Schritt 1: Richtlinien und geförderte Maßnahmen

Informieren Sie sich über die Antragstellung und die geförderten Maßnahmen: Unser aktuelles Energiesparförderprogramm finden Sie hier.


Schritt 2: Antragstellung

Füllen Sie das Antragsformular zur Gewährung einer Förderung für Maßnahmen der Energieeinsparung aus:

Geben Sie die datenschutzrechtliche Einwilligung zum Förderprogramm ab.

Reichen Sie die Unterlagen per E-Mail an c.roever@putzbrunn.de oder postalisch an Gemeinde Putzbrunn, Herr Roever, Rathausstraße 1, 85640 Putzbrunn ein.


Schritt 3: Antragprüfung

Ihre Antragsunterlagen werden nun durch die Gemeinde oder Dritte geprüft.

Sobald diese abgeschlossen ist erhalten Sie ein Bewilligungsschreiben mitsamt der Förderhöhe, mit welchem Sie die Maßnahme starten können.


Schritt 4: Umsetzung

Sie haben nun ein Jahr Zeit, die bewilligten Maßnahmen durchzuführen. Eine Verlängerung dieser Frist, nach welcher die Förderung verfallen würde, kann schriftlich mit entsprechender Begründung beantragt wenden. Hier ist jedoch maximal ein weiteres Jahr möglich.


Schritt 5: Auszahlung

Nach Abschluss der Umsetzung kann die Auszahlung des mitgeteilten Förderbetrages beantragt werden. Hierfür werden die Vorlage der Rechnung im Original, der Zahlungsbeleg im Original und je nach Maßnahme ein entsprechender individueller Nachweis benötigt.


Zuschuss ÖPNV
Um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu gestalten und vermeidbare Strecken mit dem KFZ zu bestärken, bezuschusst die Gemeinde Putzbrunn seit 2022 die Nutzung des ÖPNV auf zwei Arten und Weisen:

Das erste Programm richtet sich an die lokale Nutzung der Busse innerhalb des Gemeindegebiets: Hier wird das Beförderungsentgelt vollständig übernommen. Einen entsprechenden Antrag auf die Erstattung der Fahrtkosten finden Sie hier.

Des Weiteren zahlt die Gemeinde Putzbrunn für die IsarCard65 und die IsarCard Ausbildung einen Zuschuss in Höhe von 15 % pro Karte an Putzbrunn Bürger/innen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weitere Förderprogramme:
Über das gemeindeeigene Förderprogramm hinaus, gibt es noch viele weitere Förderprogramme in Deutschland. Mithilfe der nachstehenden Links können Sie eine Übersicht gewinnen, beziehungsweise weitere Informationen zu den einzelnen Programmen erlangen: