Windkraft
Rückblick
Bildnachweis: Bild von Haide auf PixabayBereits vor über zehn Jahren hat die Gemeinde die Eignung von Flächen für die Windkraft mittels eines Gutachten untersucht. Dabei betrachtete das Teambüro Markert aus Nürnberg potentielle Flächen und ihre Windhöffigkeit – also dem durchschnittlichen Windaufkommen für einen bestimmten Standort - für Putzbrunn. Für die Analyse wurden dabei die Siedlungen, der Denkmalschutz, der Natur- und Landschaftsschutz, die Wasserwirtschafts und die Naherholung und Tourismus miteinbezogen. Es ergaben sich hieraus zwei Flächen, welche sich zum einen im Süden Putzbrunns und zum anderen südwestlich von Keferloh befinden. Mit der Einführung der 10H-Regelung Ende 2014 kam das Thema Windenergie für die meisten Städte und Gemeinden im Landkreis München schlagartig zum Erliegen, da keine Flächen mehr zur Verfügung standen. Konkret wurde hier bei § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB insofern eingeschränkt, dass „[…] Vorhaben einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen […]“ haben müssen. Für eine typische Höhe von 200 Metern zwischen Fuß und Windradnabe würde dies somit in einem Mindestabstand von zwei Kilometern resultieren.
Aus diesem Grund heraus, wurde am 10.11.2015 auf die Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft und deren Darstellung im Flächennutzungsplan einstimmig verzichtet und weitere Bestrebungen an der Nutzung der Windkraft fallen gelassen.
Wind an Land Gesetz
Um die zur Erhaltung der Klimaziele unabdingbare Energiewende voranzubringen, wurde am 20.07.2022 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (auch Wind an Land Gesetz) beschlossen, welches am 01.02.2023 in Kraft getreten ist. Hierbei wird auch der Auftrag des Bundesgesetzes nach der vorgesehenen Änderung des Landesentwicklungsprogrammes auf die Regionalen Planungsverbände übertragen. Bis Ende 2027 muss jeder regionale Planungsverband 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für die Windenergie ausweisen; das genaue Ausweisungsziel bis 2032 – das landesweit 1,8 Prozent der Fläche betrifft – wird dabei der Freistaat dem Regionalen Verband mitteilen.
Entsprechend wird Gemeinden die Planungshoheit entzogen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764
Aktueller Stand
Dennoch steht Putzbrunn nicht still und es wurden im Rahmen des Umsetzungsprogramms++ Potentialflächen ermittelt. Denn auch wenn die Planungshoheit der Gemeinde Putzbrunn von regionalen Planungsverband entzogen wurde, können Vorschläge an jenen herangetragen werden, um so eventuell eine Lenkung zu ermöglichen. Entsprechend wurden im Gemeinderat Flächen bestimmt, die an den regionalen Planungsverband als Vorschlag weitergegeben wurden. Der entsprechende Beschluss mitsamt der ausgewiesen Flächen kann hier abgerufen werden.
Des Weiteren beteiligt sich die Gemeinde Putzbrunn an der Windpositivplanung; einem Forschungsprojekt der Technischen Universität München und Eniano mit dem Ziel, eine regelbasierte Windpositivplanung für den Ausbau der Windenergie im Landkreis München zu erstellen.
Sofern Windkraftanagen projektiert werden, ist die Gemeinde Putzbrunn bestrebt eine lokale Wertschöpfung und eine Beteiligung der Bürger zu ermöglichen.
Weiterführende Links:
Windenergieprojekte im Landkreis München und Ebersberg:
https://windenergie-ebe-m.de/