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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können von der Stadt und Gemeinde Gebühren erhoben werden.

Beschreibung

Die Gebühren für die Benutzung einer kommulane Bücherei oder Bibliothek können in einer Satzung festgelegt werden.

Sie können sich über die Gebühren der vor Ort informieren oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Bücherei oder Bibliothek.

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Stand: 20.08.2021

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Herr Hohberg 089 46262-110  
 

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