Liebe Putzbrunner Garten- und Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,

immer wieder ragen Äste, Zweige, Hecken und Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Dadurch können Geh- und Radwege eingeengt, Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und Sichtverhältnisse beeinträchtigt werden. Insbesondere wenn Personen aufgrund überhängender Bepflanzungen auf die Fahrbahn ausweichen müssen, kann dies zu gefährlichen Situationen führen.

Wir bitten Sie daher, Ihre Grundstücksbepflanzung regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte rechtzeitig vorzunehmen.

Dabei ist darauf zu achten, dass der öffentliche Verkehrsraum vollständig freigehalten wird. Über Geh- und Radwegen ist ein Durchgang bis zu einer Höhe von 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freizuhalten. Auch seitlich dürfen Äste, Zweige und Sträucher nicht in den Verkehrsraum hineinragen.

Bitte nehmen Sie notwendige Rückschnitte zeitnah vor und sorgen Sie auch künftig für einen regelmäßigen Rückschnitt.

Zu beachten ist außerdem: Kommt es durch überhängende Äste, Zweige, Hecken oder Sträucher zu Behinderungen des Straßenverkehrs und dadurch zu Unfällen oder Schäden, können unter Umständen Schadensersatzansprüche gegenüber den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern geltend gemacht werden.

Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass Geh- und Radwege sowie Straßen sicher und ungehindert genutzt werden können.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinde Putzbrunn