Am Sonntag, 08.10.2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde Putzbrunn einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Ein Wahlschein kann bis spätestens Montag, 02.10.2023 bis 12:00 Uhr online beantragt werden.
Internetwahlschein / Briefwahlschein hier online beantragen.
Danach ist bis Freitag, 06.10.2023 bis 15:00 Uhr eine Beantragung nur noch persönlich im Rathaus möglich.
Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein aber so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.